Quellensteuer

Bedeutung von »Quellensteuer«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Quellensteuer. Was bedeutet Quellensteuer?

Quellensteuer (Deutsch)

Substantiv, f

Worttrennung:

Quel·len·steu·er, Plural: Quel·len·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈkvɛlənˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele:  Quellensteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Quelle und Steuer mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Steuer, Abgabe

Unterbegriffe:

[1] Abgeltungsteuer, Kapitalertragssteuer

Beispiele:

[1] Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
[1] „Ein ausländischer Opernstar, der für einen Auftritt in Zürich 100 000 Franken verdient, bezahlt darauf 15 Prozent Quellensteuer.“

Übersetzungen

[1] Duden online „Quellensteuer“
[1] Wikipedia-Artikel „Quellensteuer“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Quellensteuer“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Quellensteuer“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Quellensteuer“

Quellen:

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Referenzen

Zu den Referenzen und Quellen zählen unter anderem das Deutsche Universalwörterbuch (Duden) und Wikipedia. Weitere Details zu den Lizenzen und Listen der Autoren auf Wiktionary.