Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Sachschaden. Was bedeutet Sachschaden?
Sachschaden (Deutsch)
Substantiv, m
Worttrennung:
- Sach·scha·den, Plural: Sach·schä·den
Aussprache:
- IPA: [ˈzaxˌʃaːdn̩]
- Hörbeispiele: Sachschaden (Info), Sachschaden (Österreich) (Info)
- Reime: -axʃaːdn̩
Bedeutungen:
- [1] Recht: Beschädigung oder Zerstörung eines Dinges
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Sache und dem Substantiv Schaden
Gegenwörter:
- [1] Personenschaden
Oberbegriffe:
- [1] Schaden
Unterbegriffe:
- [1] Blechschaden
Beispiele:
- [1] Bei dem Unwetter entstanden Sachschäden in Millionenhöhe, Personen wurden jedoch nicht verletzt.
- [1] Sachschäden können von leichten Kratzern (zum Beispiel auf einem Schmuckstück) bis hin zu völliger Zerstörung (beispielsweise eines Bauwerks) reichen.
- [1] Ein dreifacher Sabotageakt in Maisfeldern in Coesfeld und in Nordkirchen-Capelle verursachte einen Sachschaden von über 40.000 Euro.
- [1] „Der Sachschaden ist groß - der immaterielle ist nicht wiedergutzumachen.“
Übersetzungen
- [1] Wikipedia-Artikel „Sachschaden“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sachschaden“
- [1] The Free Dictionary „Sachschaden“
- [1] Duden online „Sachschaden“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“ auf wissen.de
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sachschaden“
Quellen: