Sachschaden

Bedeutung von »Sachschaden«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Sachschaden. Was bedeutet Sachschaden?

Sachschaden (Deutsch)

Substantiv, m

Worttrennung:

Sach·scha·den, Plural: Sach·schä·den

Aussprache:

IPA: [ˈzaxˌʃaːdn̩]
Hörbeispiele:  Sachschaden (Info),  Sachschaden (Österreich) (Info)
Reime: -axʃaːdn̩

Bedeutungen:

[1] Recht: Beschädigung oder Zerstörung eines Dinges

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Sache und dem Substantiv Schaden

Gegenwörter:

[1] Personenschaden

Oberbegriffe:

[1] Schaden

Unterbegriffe:

[1] Blechschaden

Beispiele:

[1] Bei dem Unwetter entstanden Sachschäden in Millionenhöhe, Personen wurden jedoch nicht verletzt.
[1] Sachschäden können von leichten Kratzern (zum Beispiel auf einem Schmuckstück) bis hin zu völliger Zerstörung (beispielsweise eines Bauwerks) reichen.
[1] Ein dreifacher Sabotageakt in Maisfeldern in Coesfeld und in Nordkirchen-Capelle verursachte einen Sachschaden von über 40.000 Euro.
[1] „Der Sachschaden ist groß - der immaterielle ist nicht wiedergutzumachen.“

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Sachschaden“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sachschaden“
[1] The Free Dictionary „Sachschaden“
[1] Duden online „Sachschaden“
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“ auf wissen.de
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sachschaden“

Quellen:

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Referenzen

Zu den Referenzen und Quellen zählen unter anderem das Deutsche Universalwörterbuch (Duden) und Wikipedia. Weitere Details zu den Lizenzen und Listen der Autoren auf Wiktionary.