Zahlungsbefehl

Bedeutung von »Zahlungsbefehl«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Zahlungsbefehl. Was bedeutet Zahlungsbefehl?

Zahlungsbefehl (Deutsch)

Substantiv, m

Worttrennung:

Zah·lungs·be·fehl, Plural: Zah·lungs·be·feh·le

Aussprache:

IPA: [ˈt͡saːlʊŋsbəˌfeːl]
Hörbeispiele:  Zahlungsbefehl (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Befehl sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Mahnbescheid

Beispiele:

[1] „Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt und spätestens ein Jahr danach gestellt werden.“

Charakteristische Wortkombinationen:

Europäischer Zahlungsbefehl

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Zahlungsbefehl“
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zahlungsbefehl“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlungsbefehl“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungsbefehl“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsbefehl“
[1] Duden online „Zahlungsbefehl“

Quellen:

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Referenzen

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