Abgeordnetenmandat

Bedeutung von »Abgeordnetenmandat«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Abgeordnetenmandat. Was bedeutet Abgeordnetenmandat?

Abgeordnetenmandat (Deutsch)

Substantiv, n

Worttrennung:

Ab·ge·ord·ne·ten·man·dat, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten·man·da·te

Aussprache:

IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətn̩manˌdaːt]
Hörbeispiele:  Abgeordnetenmandat (Info)

Bedeutungen:

[1] Mandat eines Abgeordneten

Oberbegriffe:

[1] Mandat

Beispiele:

[1] „Er bewarb sich um ein Abgeordnetenmandat der Konservativen, aber sein Antrag wurde abgelehnt.“
[1] „Sein Sohn, Hamza Shahbaz Sharif, besitzt seit 2008 ein Abgeordnetenmandat im nationalen Parlament.“

Übersetzungen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetenmandat“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abgeordnetenmandat“
[1] Duden online „Abgeordnetenmandat“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeordnetenmandat“

Quellen:

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Referenzen

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