Aktieninhaberin

Bedeutung von »Aktieninhaberin«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Aktieninhaberin. Was bedeutet Aktieninhaberin?

Aktieninhaberin (Deutsch)

Substantiv, f

Worttrennung:

Ak·ti·en·in·ha·be·rin, Plural: Ak·ti·en·in·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈakt͡si̯ənˌʔɪnhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele:  Aktieninhaberin (Info),  Aktieninhaberin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die Aktien besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aktieninhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Aktienbesitzerin, Aktionärin

Männliche Wortformen:

[1] Aktieninhaber

Oberbegriffe:

[1] Inhaberin

Beispiele:

[1] Alle Aktieninhaberinnen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Übersetzungen

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Aktieninhaberin“, Seite 186.
[1] Duden online „Aktieninhaberin“
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Referenzen

Zu den Referenzen und Quellen zählen unter anderem das Deutsche Universalwörterbuch (Duden) und Wikipedia. Weitere Details zu den Lizenzen und Listen der Autoren auf Wiktionary.