Privatperson

Bedeutung von »Privatperson«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Privatperson. Was bedeutet Privatperson?

Privatperson (Deutsch)

Substantiv, f

Worttrennung:

Pri·vat·per·son, Plural: Pri·vat·per·so·nen

Aussprache:

IPA: [pʁiˈvaːtpɛʁˌzoːn]
Hörbeispiele:  Privatperson (Info)

Bedeutungen:

[1] eine von Behörden und Firmen unabhängige, in eigener Sache handelnde Person

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Person

Synonyme:

[1] Privatier, Privatmensch

Gegenwörter:

[1] Amtsperson

Oberbegriffe:

[1] Person

Beispiele:

[1] „Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.“
[1] „Was ihm in der Kathedrale zugestoßen war, hatte schon für eine Privatperson genug Peinliches; wie beschämend nun erst für ihn als Amtsperson, sich diese Blöße gegeben zu haben.“
[1] „Die ›Annonce‹ Bonn ist regional; in ihr können Privatpersonen kostenlos inserieren.“

Übersetzungen

[1] Duden online „Privatperson“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatperson“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Privatperson“
[1] The Free Dictionary „Privatperson“

Quellen:

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Referenzen

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