Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Universalerbe. Was bedeutet Universalerbe?
Universalerbe (Deutsch)
Substantiv, m
Worttrennung:
- Uni·ver·sal·er·be, Plural: Uni·ver·sal·er·ben
Aussprache:
- IPA: [univɛʁˈzaːlˌʔɛʁbə]
- Hörbeispiele: Universalerbe (Info)
Bedeutungen:
- [1] (männliche☆) Person, auf die das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall übergeht, die also dessen einziger Erbe ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv universal und dem Substantiv Erbe
Synonyme:
- [1] Alleinerbe, Gesamterbe
Gegenwörter:
- [1] Miterbe
Weibliche Wortformen:
- [1] Universalerbin
Oberbegriffe:
- [1] Erbe
Beispiele:
- [1] „Falls mündige Pflichtteilserben einverstanden seien, seien auch der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags und die Einsetzung des Konkubinatspartners als Universalerbe denkbar.“
- [1] „Wie sehr das Gelesene Scheel verletzt hat, weiß Jörg Lau zu berichten, Rutschkys Schüler und Universalerbe des Nachlasses.“
- [1] „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“
Übersetzungen
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Universalerbe“
- [1] Duden online „Universalerbe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Universalerbe“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Universalerbe“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Universalerbe“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Universalerbe“
Quellen: