Zwangsversteigerung

Bedeutung von »Zwangsversteigerung«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Zwangsversteigerung. Was bedeutet Zwangsversteigerung?

Zwangsversteigerung (Deutsch)

Substantiv, f

Worttrennung:

Zwangs·ver·stei·ge·rung, Plural: Zwangs·ver·stei·ge·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsfɛɐ̯ˌʃtaɪ̯ɡəʁʊŋ]
Hörbeispiele:  Zwangsversteigerung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: die zwangsweise Versteigerung eines Objektes, vorzugsweise eines Immobilienobjektes, zur Befriedigung der Gläubiger

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Versteigerung

Oberbegriffe:

[1] Versteigerung

Beispiele:

[1] Die Zwangsversteigerung erbrachte nur einen Bruchteil des eigentlichen Grundstückwertes.
[1] „Andrea Fransdóttir und Tryggvi Traustason hatten das Haus 2006 gekauft und bis 2009 besessen, als der isländische Finanzierungsfonds für Hausbesitz es im Zuge einer Zwangsversteigerung erwarb.“

Wortbildungen:

[1] zwangsversteigern

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Zwangsversteigerung“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsversteigerung“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangsversteigerung“
[1] The Free Dictionary „Zwangsversteigerung“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zwangsversteigerung“
[1] Duden online „Zwangsversteigerung“
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion unter der Leitung von Günther Drosdowski (Herausgeber): Brockhaus-Enzyklopädie. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Band 28: Deutsches Wörterbuch III, REH–ZZ, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1995, ISBN 3-7653-1128-6, DNB 944245625 , Seite 4079, Eintrag „Zwangsversteigerung“

Quellen:

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Referenzen

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