Zwangsvollstreckung

Bedeutung von »Zwangsvollstreckung«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für Zwangsvollstreckung. Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Zwangsvollstreckung (Deutsch)

Substantiv, f

Worttrennung:

Zwangs·voll·stre·ckung, Plural: Zwangs·voll·stre·ckun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsfɔlˌʃtʁɛkʊŋ]
Hörbeispiele:  Zwangsvollstreckung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: der Versuch des privaten oder des öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Vollstreckung

Synonyme:

[1] österreichisch: Exekution, Zwangsbeitreibung, schweizerisch: Betreibung

Unterbegriffe:

[1] Einzelzwangsvollstreckung, Gesamtvollstreckung, Pfändung

Beispiele:

[1] Die Firma ist bankrott und die Zwangsvollstreckung unausweichlich.

Charakteristische Wortkombinationen:

Zwangsvollstreckung anordnen, Zwangsvollstreckung einleiten

Wortbildungen:

zwangsvollstrecken

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Zwangsvollstreckung“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsvollstreckung“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangsvollstreckung“
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Referenzen

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