untervermieten

Bedeutung von »untervermieten«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für untervermieten. Was bedeutet untervermieten?

untervermieten (Deutsch)

Verb

Worttrennung:

un·ter·ver·mie·ten, Präteritum: ver·mie·te·te un·ter, Partizip II: un·ter·ver·mie·tet

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐfɛɐ̯ˌmiːtən]
Hörbeispiele:  untervermieten (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, als Hauptmieter/Hauptmieterin: Teile eines Mietobjektes an andere Personen vermieten

Herkunft:

gebildet aus der Partikel unter als Verbzusatz und dem Verb vermieten

Synonyme:

[1] abvermieten, weitervermieten; in/zur Untermiete geben

Oberbegriffe:

[1] vermieten

Beispiele:

[1] Weil Menschen wie Demir auf dem freien Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance haben, springen überall im Land gemeinnützige Vereine als eine Art Puffer ein: Nicht die Bewohner schließen den Mietvertrag mit dem Eigentümer, sondern die Vereine, die die Wohnung dann untervermieten.
[1] Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten.
[1] Das Paar wollte die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen.
[1] Nur wenn die Vermieterin/der Vermieter der gänzlichen Untervermietung zugestimmt hat oder diese im Mietvertrag gestattet ist, darf auch eine Wohnung, die teilweise oder voll dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, zur Gänze untervermietet werden.

Wortbildungen:

Konversionen: Untervermieten, untervermietend, untervermietet
Substantiv: Untervermietung

Übersetzungen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „untervermieten“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „untervermieten“
[1] The Free Dictionary „untervermieten“
[1] Duden online „untervermieten“

Quellen:

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Referenzen

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