Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für zuweisen. Was bedeutet zuweisen?
zuweisen (Deutsch)
Verb
Worttrennung:
- zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
- Hörbeispiele: zuweisen (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel zu als Verbzusatz und dem Verb weisen
Sinnverwandte Wörter:
- [1] beiordnen, bestimmen, geben, paaren, zuordnen, zuteilen
Beispiele:
- [1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.“
- [1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“
- [1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.“
- [1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.“
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] einem Werk einen Künstler oder einem Entstehungsjahr zuweisen, einem Fundstück eine Epoche zuweisen; jemandem einen Platz zuweisen, jemandem eine Wohnung zuweisen; jemandem die Schuld, Verantwortung zuweisen
Wortbildungen:
- Zuweisung
Übersetzungen
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuweisen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „zuweisen“
- [1] The Free Dictionary „zuweisen“
- [1] Duden online „zuweisen“
Quellen: