zuweisen

Bedeutung von »zuweisen«

Erklärung, Bedeutungen und Synonyme für zuweisen. Was bedeutet zuweisen?

zuweisen (Deutsch)

Verb

Worttrennung:

zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
Hörbeispiele:  zuweisen (Info)

Bedeutungen:

[1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen

Herkunft:

gebildet aus der Partikel zu als Verbzusatz und dem Verb weisen

Sinnverwandte Wörter:

[1] beiordnen, bestimmen, geben, paaren, zuordnen, zuteilen

Beispiele:

[1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.
[1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“
[1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.
[1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einem Werk einen Künstler oder einem Entstehungsjahr zuweisen, einem Fundstück eine Epoche zuweisen; jemandem einen Platz zuweisen, jemandem eine Wohnung zuweisen; jemandem die Schuld, Verantwortung zuweisen

Wortbildungen:

Zuweisung

Übersetzungen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuweisen“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „zuweisen“
[1] The Free Dictionary „zuweisen“
[1] Duden online „zuweisen“

Quellen:

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Referenzen

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